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Aktuelle News


07.01.2016 15:00:20

Neue attraktive Altersversorgung in der Bauwirtschaft gestartet

Wiesbaden (ots) - Seit 01.01.2016 gilt die neue Tarifrente Bau.
Grundlage dafür ist der "Tarifvertrag über eine zusätzliche
Altersversorgung im Baugewerbe". Die bisher nur im Tarifgebiet West
geltende größtenteils umlagefinanzierte Rentenbeihilfe wird auf ein
neues kapitalgedecktes System umgestellt. Beim bisherigen System
finanzieren die aktuell Beschäftigten die Empfänger einer
Rentenbeihilfe - ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente. Bei der
kapitalgedeckten Tarifrente Bau kommen die Beiträge genau den
Beschäftigten zugute, für die sie eingezahlt wurden. Mit jedem
einzelnen Beitrag entsteht so ein individueller Baustein für den
späteren Rentenanspruch und die Summe der einzelnen Bausteine zum
Rentenbeginn ergibt die Rentenhöhe. Dadurch haben der demografische
Wandel und die Beschäftigungszahlen im Baugewerbe keinen Einfluss auf
die Entwicklung der Tarifrente.

Die Tarifrente Bau gilt zum einen für alle, die ab 2016 neu in der
Bauwirtschaft eingestellt werden. Damit kommt die zusätzliche
Altersversorgung ab sofort auch allen neuen Beschäftigten im
Tarifgebiet Ost zu Gute. Darüber hinaus gilt sie für Arbeitnehmer,
die bereits vor 2016 in Baubetrieben der alten Bundesländer
beschäftigt waren und am 31.12.2015 jünger als 50 Jahre waren.
Schließlich profitieren auch alle Auszubildenden von der neuen
Tarifrente. Die Beschäftigten in den alten Bundesländern, die zum
31.12.2015 bereits über 50 sind, bleiben dagegen im System der
"alten" Rentenbeihilfe.

Die Beiträge werden wie bisher bei den gewerblichen Arbeitnehmern
als Prozentsatz der Bruttolohnsumme und bei den Angestellten in einem
Festbeitrag gezahlt. Auch für die Azubis gibt es einen festen
Beitrag. Dieser ist vom Arbeitgeber aber nicht gesondert zu
entrichten, da er bereits über den Beitrag zur Berufsbildung
abgegolten ist. Der für die Ost-Arbeitgeber geltende Beitrag ist in
den nächsten Jahren noch deutlich geringer als im Westen, wird aber
schrittweise an den Beitrag im Tarifgebiet West angepasst.

Mit der Einführung der Tarifrente Bau wird die Finanzierung einer
überbetrieblichen Altersversorgung für Beschäftigte in der
Bauwirtschaft zukunftssicher gemacht. Darüber hinaus trägt die
Tarifrente wesentlich dazu bei, die Attraktivität der Branche zu
erhöhen; zudem stellt sie einen wichtigen Baustein zur
Fachkräftebindung und zur Nachwuchsgewinnung dar.